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Bildungsscheck

Finden Sie hier ein Rechenbeispiel und weitere Informationen.


Förderungsmöglichkeit bei der beruflichen Weiterbildung

Bereits seit einigen Jahren gibt es für alle Betriebe mit weniger als 250
Beschäftigte zwei finanzielle Förderungsmöglichkeiten bei der Weiter-
bildung ihrer Mitarbeiter:

  • den Bildungsscheck (eine Initiative des Ministeriums für Arbeit,
    Gesundheit und Soziales NRW und wird vom Land NRW aus Mitteln
    des Europäischen Sozialfonds gefördert) und

  • den Prämiengutschein - auch Bildungsprämie genannt (wird aus Mitteln
    des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem
    Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert).


Die Förderkonditionen des Bildungsschecks in Kürze:

  • max. 1 Bildungsscheck pro Mitarbeiter (nach Ablauf von 2 Jahren, d.h. im laufenden und im Vorjahr darf keine berufliche Weiterbildung stattgefunden haben)
  • 50% der Weiterbildungskosten, max. € 500 pro Bildungsscheck
  • max. 10 Bildungsschecks pro Jahr je Unternehmen.


Die Förderkonditionen des Prämiengutscheins in Kürze:

  •  für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis € 25.600
    (bei Alleinverdienern; bei Doppelverdienern bis € 51.200 pro Jahr). 
  • 50% der Weiterbildungskosten, max. € 500 pro Prämiengutschein 
  • 1 Prämiengutschein pro Kalenderjahr und Mitarbeiter jedes Jahr.


Und das hat sich seit ab Mai 2011 geändert:
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können für Qualifizierungen
ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr er-
halten, wenn mindestens 50 Prozent der Mitarbeiter, die gefördert werden sollen, „nicht die besten Voraussetzungen mitbringen, um am Arbeitsmarkt zu bestehen“.
Diese Personen können jetzt jährlich einen Bildungsscheck erhalten:

  1. Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen
  2. Beschäftigte, die seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten
  3. befristet Beschäftigte
  4. Zeitarbeitskräfte
  5. Berufsrückkehrende, die besondere Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen
  6. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind                              


Und für Kleinstunternehmen mit max. 10 Beschäftigten gilt:

Sie können jährlich bis zu 5 Bildungsschecks für ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Weitere Bildungsschecks werden vergeben,
wenn Beschäftigte der oben beschriebenen Personengruppe dabei sind.

Und so erhalten Sie Ihre Bildungsschecks bzw. Prämiengutscheine:

  1. Wählen Sie die Seminarthemen entsprechend Ihren Weiterbildungszielen aus
  2. Lassen Sie sich von Ihrer zuständigen Beratungsstellen die Bildungsschecks bzw. Prämiengutscheine ausstellen (beim Prämiengutschein muss das Einkommen beim Beratungsgespräch durch die Vorlage des letzten Lohnsteuerjahresausgleichs nachgewiesen werden)
  3. Buchen Sie anschließend die gewünschten Seminare mit nur 50% der Seminargebühren bei gleichzeitigem Einreichen der Bildungsschecks/ Prämiengutscheine (max. € 500) bei der Akademie oder der PrintXMedia Consult Nord-West GmbH.


Wir unterstützen Sie gern bei der zielgerichteten Auswahl der Seminarthemen im
Hinblick auf den optimalen Einsatz der Fördermöglichkeiten und nennen Ihnen Ihre
zuständige Beratungsstelle für die Beantragung der Förderungen.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen  Sozialfonds der Eurpäischen Union gefördert.


Stand: 01.01.2010