bvdm fordert Rücknahme der Gelangensbestätigung


Regelung ist unausgegoren und kostenintensiv

Der Bundesverband Druck und Medien fordert von der Bundesregierung die sofortige Rücknahme der Gelangensbestätigung. „Die für 2012 beschlossene Regelung zur Dokumentation des In- und Exports zwischen den Handelspartner ist bürokratisch, unausgegoren und kostenintensiv“, erklärt bvdm-Hauptgeschäftsführer Dr. Paul Albert Deimel.

In einem Schreiben sowohl an Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler (FDP) als auch an Bundesfinanzminister Dr. Schäuble (CDU) macht der Verband deutlich, dass die Regelung das Wirtschaftswachstum gefährdet und neue Handelshürden aufbaut. Die mittelständischen Druckunternehmen, die Druckerzeugnisse in das EU- Gemeinschaftsgebiet exportieren, werden von dem neuen Verfahren stark betroffen sein.

Die Bundesregierung habe sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2009 WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT dazu bekannt, dass Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung als Wachstumsprogramm zum Nulltarif erkannt werden. Alle Ressorts wurden aufgefordert, bestehende Bürokratielasten fortlaufend und eigenständig zu reduzieren und neue Belastungen zu vermeiden.

„Umso unverständlicher ist es, dass mit der Gelangensbestätigung ein neues bürokratisches Monstrum ab 1.1.2012 und mit Übergangregelungen ab 1.4.2012 im innergemeinschaftlichen Handel greifen soll, bei dem so viele Aspekte ungeklärt sind“, so der bvdm.

Die deutsche Wirtschaft habe es 2010 aufgrund ihrer weltweit anerkannten und nachgefragten Exportstärke geschafft, zum Wachstumstreiber in Europa zu werden und überraschend schnell die Wirtschaftskrise zu überwinden. „Um Störungen des Wirtschaftswachstums zu verhindern, muss der Export von sämtlichen Friktionen durch bürokratische Belastungen frei gehalten werden“, fordert Deimel.

Sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen muss künftig der Nachweis über das Verbringen des Liefergegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch eine Bestätigung des Abnehmers geführt werden, dass der Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Hieraus ergab sich das Wort „Gelangens-bestätigung".

Die Unterschrift des Abnehmers, welche im Original vorliegen muss, bedeute einen deutlichen Rückschritt. Da künftig Ort und Tag des Erhalts bzw. des Endes der Beförderung des Gegenstandes quittiert werden müssen, ist das Ausstellen von Bescheinigungen wie bisher im Vorfeld des Transportes nicht mehr möglich. Bei Transporten durch vom Abnehmer beauftragte Frachtführer/Spediteure können Lieferanten bei Übergabe der Ware nicht mehr endgültig fakturieren.

Noch dazu ist die Gelangensbestätigung im Ausland gänzlich unbekannt. Sie dort zu erhalten, werde zu praktischen Problemen und einem immensen bürokratischen Aufwand führen. Zudem werde ein ausländischer Abnehmer keine Bescheinigung in deutscher Sprache unterschreiben. Für die Unterschrift eines Mitarbeiters im EU-Ausland ist zukünftig zumindest eine Bevollmächtigung des Arbeitgebers notwendig. Neben der Papierflut (eine elektronische Gelangensbetätigung ist derzeit nicht vorgesehen), stelle sich die Frage, in welcher Sprache derartige Bestätigungen/Vollmachten ausgestellt sein müssen.

Der bvdm appelliert daher an die Bundesregierung solche neuen Bürokratielasten zur Sicherung des Wirtschaftswachstums zukünftig rechtzeitig zu unterbinden. (bvdm)