Auf Arbeitgeberseite übernimmt der Bundesverband Druck und Medien e.V. die Aufgabe der Tarifpolitik. Als übergeordnete Zentralinstanz für alle Landesverbände ist er somit auch der Verhandlungsführer und Stellvertreter für die in NRW ansässigen Druckunternehmer. Für die tarifgebundenen Mitglieder heißt das: sie gestalten die Tarifautonomie aktiv mit und sorgen über die Vertretung des Verbandes für praktikable Branchenstandards. Auch das Thema "Mitglied ohne Tarifbindung" spielt hier eine zunehmend große Rolle.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 12.12.2012 festgestellt, dass im Hinblick auf die Besetzung ... // mehr
Durch den „Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie“ (TV BZ Druck - ... // mehr
Mit der Einführung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches ... // mehr
Am Donnerstag, 21. Februar 2013 haben sich die die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Bundesarbeitgeberverband der ... // mehr
Zum 1. Januar 2013 ist der neue Rundfunkbeitrag in Kraft getreten, der die bisherigen gerätebezogenen Rundfunkgebühren zur Finanzierung des ... // mehr
Nach langer Vorbereitungsphase ist es nun endlich soweit - der reformierte „Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier“ geht an den Start. Sie ... // mehr
Der Pensionssicherungsverein (PSV) sichert Ansprüche aus Betriebsrenten und übernimmt im Falle einer Unternehmensinsolvenz bei bestimmten ... // mehr
Zum 01. Januar 2013 erfolgt der bundesweite Umstieg von der Papierlohnsteuerkarte auf das neue elektronische Verfahren ELStAM ... // mehr