Lage auf den
Energiemärkten

Hier finden Sie Informationen zur Kurzarbeit.

Kurzarbeit


  • Muster zu Betriebsvereinbarungen zur Einführung von Kurzarbeit
    Unsere Verbandsjuristen haben Muster zu Betriebsvereinbarungen vorliegen.
    Z.B. zur Einführung von Kurzarbeit vor dem Hintergrund der aktuellen Krisenlage, insbesondere der Unsicherheiten in Bezug auf die weitere Versorgung mit Energie oder Rohstoffen.
    Mitgliedsunternehmen, die bereits jetzt mit ihrem Betriebsrat eine Vereinbarung treffen wollen, unter welchen Bedingungen Kurzarbeit in den nächsten Monaten eingesetzt werden soll, um sowohl auf mögliche neue pandemiebedingte Auftragseinbrüche als auch die Beeinträchtigung durch Folgen des Ukraine-Krieges oder ggf. Energiemangel reagieren zu können, können diese in einer Rahmen-Betriebsvereinbarung vorsorglich festhalten.
    Sobald dann auf dieser Basis Kurzarbeit eingeführt wird, sind die Details des Arbeitsausfalls und die Arbeitszeiten der einbezogenen Mitarbeiter in einer konkreten Vereinbarung mit dem Betriebsrat zu regeln.
    Von Ihren Verbandsjuristen erhalten Sie hierzu entsprechende Muster.

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