Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld: Regelungen bis Ende Juni 2023
Bis Ende 2022 können Betriebe unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld zur Bewältigung der Krisenlage nutzen. Weitere Sonderregelungen sind bis Mitte 2023 möglich. Aktuelle Weisungen und FAQs informieren über die aktuellen Bedingungen.
Informationsschreiben (10.10.2022)
Anlage 1: OnePager KUG und Energie
Anlage 2: BDA FAQ KurzarbeitergeldKurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang bis Ende 2022
Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden bis Ende Dezember 2022 verlängert. Weitere Sonderregelungen kann die Bundesregierung per Verordnung erlassen.
Informationsschreiben (05.09.2022)
Anlage 1: Referententwurf der Verordnung
Anlage 2: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen
Tabelle Sonderregelungen zur Kurzarbeit
- Muster zu Betriebsvereinbarungen zur Einführung von Kurzarbeit
Unsere Verbandsjuristen haben Muster zu Betriebsvereinbarungen vorliegen.
Z.B. zur Einführung von Kurzarbeit vor dem Hintergrund der aktuellen Krisenlage, insbesondere der Unsicherheiten in Bezug auf die weitere Versorgung mit Energie oder Rohstoffen.
Mitgliedsunternehmen, die bereits jetzt mit ihrem Betriebsrat eine Vereinbarung treffen wollen, unter welchen Bedingungen Kurzarbeit in den nächsten Monaten eingesetzt werden soll, um sowohl auf mögliche neue pandemiebedingte Auftragseinbrüche als auch die Beeinträchtigung durch Folgen des Ukraine-Krieges oder ggf. Energiemangel reagieren zu können, können diese in einer Rahmen-Betriebsvereinbarung vorsorglich festhalten.
Sobald dann auf dieser Basis Kurzarbeit eingeführt wird, sind die Details des Arbeitsausfalls und die Arbeitszeiten der einbezogenen Mitarbeiter in einer konkreten Vereinbarung mit dem Betriebsrat zu regeln.
Von Ihren Verbandsjuristen erhalten Sie hierzu entsprechende Muster.