Um Sie in Zeiten der Corona-Pandemie gut zu informieren, stellen wir auf einer extra Seite gebündelt Informationen und Arbeitshilfen zur Verfügung. Ab dem 19.03.2020 stellen wir alle Infomationen hier thematisch sortiert zusammen: https://www.vdmnw.de/verband-druck-medien-nord-west/der-verband/coronavirus-informationen/
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 30. Januar 2020 den Ausbruch des Neuartigen Coronavirus COVID-19 zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite erklärt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe in deutschen Unternehmen. Informationen zum Coronavirus und zum Infektionsschutzhaben wir hier für unsere Mitgliedsunternehmen zusammengestellt:
Beratung zu Bürgschaften/Krediten: Die Bürgschaftsbanken stützen Unternehmen in der aktuellen Kisensituation mit Finanzierungshilfen zum Schließen von Liquiditätslücken. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der benötigten Unterlagen - alle Informationen dazu finden Sie hier.
Einen Überblick zur Situation und sowie Antworten auf häufige Fragen gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html
Eine Übersicht der verschiedenen Finanzierungs-Instrumente in NRW und die Ansprechpartner finden Sie auf dieser laufend aktualisierten Seite:www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Information für Unternehmen in Hamburg: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/Die Landesregierung NRW angekündigt, dass die Bürgschaftsbank NRW ab sofort sogenannte „72-Stunden-Expressbürgschaften“ ermöglichen wird. Weitere ausgeweitete öffentliche Finanzierungsangebote zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen:
- Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) nun mit bis zu 80 Prozent besichert werden. Weitere Informationen: NRW.BANK-Infoline: 0211 91741 4800
- Kleine Unternehmen und Existenzgründer können aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt und ohne Beteiligung der Hausbank bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Informationen: https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/Am 13. März 2020 legten das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium ein umfassendes wirtschaftspolitisches Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Coronavirus-bedingten Liquiditätsengpässen bei Unternehmen vor. Die Stützungsmaßnahmen sollen insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute kommen und beinhalten Maßnahmen wie die vereinfachte Gewährung von Steuerstundungen sowie leichtere Zugänge zu Krediten: Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (13. März 2020)
Coronavirus: Arbeitshilfe Bildung (Stand 18.03.2020)Ausnahmen von dem aktuell geltenden Betreuungsverbot: Informationen zur Umsetzung an Schulen und in der Kinderbetreuung
Betreuungsverbot und Notbetreuung an Schulen: Das Schulministerium NRW hat eine FAQ-Liste zum Angebot „Notbetreuung“ veröffentlicht: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html
Formular für die notwendigen Erklärungen von Eltern und Arbeitgebern: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW hat eine FAQ-Liste zum Betreuungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen veröffentlicht: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20200317_faqbetretungsverbot_betreuung_von_kindern_schluesselpersonen_stand_20.30.pdf
Musterformular für Arbeitgeber des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20200315_muster-vordruck_betreuungseinrichtungen_0.pdf
Coronavirus – Arbeitshilfe (bvdm, Stand 16. März 2020)und Musterbetriebsvereinbarung Kurzarbeit und KurzarbeitergeldInformationen der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld - eigene Website der BA zu diesem Thema
Das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld ist in Kraft. Die Erleichterungen sollen rückwirkend ab 1. März 2020 gelten. Ferner gibt es weitere Informationen über Hilfen für Unternehmen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Regelungen für das Kurzarbeitergeld (Stand 17. März 2020) sowie den Informationen zu befristeten Verwaltungsvereinfachungen sowie der Liste zu Behörden und Ansprechpartnern.
- Corona-Paket: Der Koalitionsausschuss hat am 8. März 2020 wichtige Beschlüsse zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus gefasst.
- FAQ: Das Coronavirus – Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen und Antworten (aktualisiert, Stand 13. März 2020)
- FAQ: Das Coronavirus - Die wichtigsten zivilrechtlichen Fragen Teil I (Stand 17. März 2020)
- Leitfaden "Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie" (Stand 13. März 2020)
- Pandemie-Handlungshilfen für Betriebe: Grundsätzliche Verhaltensregeln zur Vermeidung der Ausbreitung der Viren
- Informationssschreiben (nur für Mitglieder)
- Merkblatt zum Coronavirus (nur für Mitglieder)
- Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen
COVID-19: Krankschreibung bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache bei leichten Atemwegserkrankungen: Patienten mit leichten Erkrankungen der obereren Atemwege können nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Diese Vereinbarung gilt ab dem 9. März 2020 und zunächst für vier Wochen. Zur Pressemitteilung.Das Bundeswirtschaftsministerium steht in ständigem Kontakt mit der deutschen Wirtschaft zu den Auswirkungen des Virus und bereitet sich auf mögliche Herausforderungen vor. Bei Fragen können Sie sich über die Hotline melden: für BürgerInnen 03018 6150, für Unternehmen: 03018 6151515. Website: https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html
- Aktuelle Informationen zum Coranavirus finden Sie auch auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Auswirkungen des Corona-Virus auf Lieferverträge: Bei Fragen zu Lieferverzögerungen helfen unsere Juristen mit einer Ersteinschätzung gerne weiter.