Die Einbindung von Google Fonts per Link verstößt gegen Datenschutzrecht und kann zu Schadensersatzforderungen führen. Zwischenzeitlich haben sich daraus zwei Abmahnwellen entwickelt. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) hat Zweifel an der Berechtigung der Schreiben und Hinweise zu den Massenabmahnungen veröffentlicht.
VDM Nord-West e.V.

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Abmahnwelle wegen dynamischer Einbindung von Google Fonts
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Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) / Fachanwalt für Arbeitsrecht
FAX02306 20262-98
MAILskutta@vdmnw.de


Jan Kröger
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) / Fachanwalt für Arbeitsrecht
FAX040/399283-98
MOB0170/2226251
MAILkroeger@vdmnw.de

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