Arbeitnehmer benötigen für jede Dienstreise ins EU-Ausland eine A1- Bescheinigung. Dies wird in letzter Zeit verstärkt kontrolliert. Bei kurzfristigen Einsätzen ist auch ein nachträglicher Antrag möglich, hierzu hat das Bundesarbeitsministerium Hinweise veröffentlicht. Bei regelmäßiger EU-Auslandstätigkeit kann eine Bescheinigung für bis zu 5 Jahre ausgestellt werden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte unserem Informationsschreiben sowie den Hinweisen zur A1-Bescheinigung des BMAS.
Informationsschreiben (nur für Mitglieder)
Hinweise zur A1-Bescheinigung bei Entsendung in das europäische Ausland (nur für Mitglieder)