Die unpfändbaren Beträge für Arbeitseinkommen werden zum 1. Juli 2021 angehoben. Weitere Änderungen im Pfändungsrecht treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Weitere Informationen: Informationsschreiben (02.06.2021)
Änderungen im Pfändungsrecht und Pfändungsfreigrenzen 2021
Die unpfändbaren Beträge für Arbeitseinkommen werden zum 1. Juli 2021 angehoben. Weitere Änderungen im Pfändungsrecht treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Weitere Informationen: Informationsschreiben (02.06.2021)