Zum Jahreswechsel 2021/2022 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zu beachten. Dies betrifft insbesondere den gesetzlichen Mindestlohn, den Zuschuss des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge, die Beiträge und Bemessungsgrenzen der Sozialversicherung sowie den Beitragssatz des Pensions-Sicherungs-Vereins.
- Informationsschreiben (17.12.2021)
- Anlage 1: Merkblatt bAV
- Anlage 2: Rechengrößen in der Sozialversicherung 2022
- Anlage 3: Insolvenzübersicht