Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufzuheben.
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts am 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung der eigentlich bis zum 7. April 2023 geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-Arbeitsschutzverordnung) beschlossen.
Informationsschreiben (26.01.2023)
Anlage: Referentenentwurf