Ab dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbescheinigungen elektronisch an die Arbeitsagentur zu übermitteln.
VDM Nord-West e.V.

Elektronische Arbeitsbescheinigungen

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Elektronische Arbeitsbescheinigungen
Ab dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbescheinigungen elektronisch an die Arbeitsagentur zu übermitteln.