Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) weitgehend die bisherigen Papierbescheinigungen.
Informationsschreiben (30.11.2022)
Anlage 1: FAQ-Papier der BDA
Anlage 2: Musterschreiben Arbeitnehmer
Elektronische AU-Bescheinigung ab 2023
Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) weitgehend die bisherigen Papierbescheinigungen.
Informationsschreiben (30.11.2022)
Anlage 1: FAQ-Papier der BDA
Anlage 2: Musterschreiben Arbeitnehmer