Energiekrise: Aktualisierte FAQ-Listen des…

Energiekrise: Aktualisierte FAQ-Listen des BMWK

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat seine FAQ- Listen zu Preisbremsen sowie Informationen zu Härtefallhilfen jüngst aktualisiert.

Die Listen und weitere Informationen können Sie hier  abrufen.
 

Informationen für NRW
Aktuell hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) ergänzende Informationen  zu den  Härtefallhilfen und ein Stufensystem veröffentlicht. Details zu Antragsberechtigung und zum Antragsverfahren werden derzeit noch erarbeitet und sollen in Kürze bekanntgegeben werden. Feststeht, dass die Härtefallhilfen auf Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten beschränkt sind. Die Abwicklung des Antragsverfahren soll über die NRW.Bank erfolgen.

Stufensystem zur Einführung der Härtefallhilfen

  • In Stufe 1 sollen KMU, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe des vergangenen Novemberabschlags stellen können.
  • In Stufe 2 sollen KMU, deren Energiepreise sich in 2023 vervierfacht haben und deren Energiekosten mindestens 8 Prozent ihres Umsatzes betragen, zudem eine Aufstockung der Preisbremsen auf 95 Prozent erhalten können.
  • In Stufe 3 sollen KMU, deren Kosten für Öl, Pellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger deutlich gestiegen sind, die Härtefallhilfe erhalten können.

Weitere Details und Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie hier.

 

Informationen für Mecklenburg-Vorpommern