Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein hat einen Erlass zum Brennstoffwechsel erlassen sowie alle dazu gehörigen Verfahrensfragen geregelt:
- Erlass vom 22. Juli 2022
- Schreiben von Dr. Bernd Hilger (Leiter des Referats C I 1/Immissionsschutzrecht), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, welches auf die Genehmigungserfordernisse bei einem Brennstoffwechsel bei Gasmangellage eingeht (21.07.2022)
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