Fortführung der Verknüpfung von Distanz- und…

Fortführung der Verknüpfung von Distanz- und Präsenzunterricht

Seitens des Schulministeriums wurde der Erlass zur Fortführung der Verknüpfung von Distanz- und Präsenzunterricht im Schuljahr 2022/2023verlängert (Anlage). Demzufolge kann die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht auch im Schuljahr 2023/2024, begründet u. a. durch Verlässlichkeit gegenüber Ausbildungsbetrieben bei konsensual abgestimmter Unterrichtsorganisation, Verlässlichkeit gegenüber berufsbegleitend Studierenden der Fachschulen hinsichtlich der eingeführten Unterrichtsorganisation sowie eine für das Ausbildungsziel förderliche Einübung der Nutzung von digitalisierten Lehr- und Lernformaten und Arbeitsumgebungen erfolgen. Die Inanspruchnahme ist vorab der Bezirksregierung anzuzeigen. Dabei sind einige Aspekte sicherzustellen, u. a. ein Umfang des Präsenzunterrichts im Schuljahr 2023/24 von insgesamt mind. 60 % (zuvor 50 %), eine gleichwertige (technische) Teilnahmemöglichkeit aller Schüler am Distanzunterricht sowie das Stattfinden der schriftlichen Arbeiten in Präsenz.

Der Einschätzung von unternehmer nrw entsprechend, sei grundsätzlich Präsenzunterricht prioritär zu nutzen. Die Fortführung der Verknüpfung von Distanz- und Präsenzunterricht im Schuljahr 2023/2024 an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen ist jedoch zu begrüßen.  Distanzunterricht könne, sofern dieser gut organisiert und sinnvoll ausgestaltet ist, in bestimmten Bereichen auch unabhängig von Krisenzeiten als geeignetes Instrument zur flächendeckenden Sicherstellung des Angebots, insbesondere der dualen Ausbildung genutzt werden. Digitale Angebote können bei kleinen Fachklassen oder bei einem Mangel an Fachlehrkräften Distanzen überbrücken und die Beschulung digital bündeln. Auch seitens des VDM Nord-West setzen uns dafür ein, dass diese neuen Möglichkeiten von den Berufskollegs in Abstimmung mit den Betrieben genutzt werden.

Anlage