Vom Hochwasserereignis betroffene Betriebe können Kurzarbeit anzeigen. Dabei gelten die aktuellen Sonderregelungen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie geschaffen wurden.
Kurzarbeitergeldbezug und Hochwasser
Vom Hochwasserereignis betroffene Betriebe können Kurzarbeit anzeigen. Dabei gelten die aktuellen Sonderregelungen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie geschaffen wurden.