Am 1. Januar 2022 tritt das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ in Kraft. Dieses enthält insbesondere neue Regelungen für Verbraucherverträge über digitale Produkte.
Die umzusetzende EU-Richtlinie hat sich zum Ziel gesetzt, das Vertragsrecht der Mitgliedstaaten an die Erfordernisse der Digitalisierung anzupassen und damit den digitalen Binnenmarkt zu stärken. Die Vorgaben der Richtlinie werden im Wesentlichen in einem neugeschaffenen Titel „Verträge über digitale Produkte“ in den §§ 327 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umgesetzt.
Informationsschreiben (16.12.2021)