Rechengrößen der Sozialversicherung

Rechengrößen der Sozialversicherung

Ab 1. Januar 2023 gelten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung, die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung steigen. Daneben wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für 2023 um 0,3 Prozentpunkte erhöht.

Informationsschreiben

Anlage 1: Rechengrößen SV 2023

Anlage 2: Referentenentwurf