Seit dem 1. September 2020 haben Verlage im Rahmen des für den Kultur- und Medienbereich aufgelegten Rettungspaketes „NEUSTART KULTUR“ die Möglichkeit, staatliche Druck- und Produktionskostenzuschüsse zu beantragen. Buchhandlungen wiederum können Fördermittel für die Digitalisierung ihrer Vertriebswege beantragen. Die Anträge sind – spätestens bis zum 31. Oktober 2020 – über die Online-Plattform des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zu stellen, da dieser für die gesamte Abwicklung des Programms verantwortlich ist. Zusätzlich müssen die ausgedruckten Anträge auch postalisch beim Börsenverein eingereicht werden.
- Informationsschreiben 03.09.2020 (nur für Mitglieder)
- Anlage: Fördergrundsätze Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Verlage (nur für Mitglieder)
- Anlage: Fördergrundsätze Digitalisierung der Vertriebswege von Buchhandlungen (nur für Mitglieder)
Weitere Informationen gibt es auf der Website Neustart Kultur. Hier werden auch die Videos der Webinare nachträglich online gestellt und können angeschaut werden.