Nach einem Gesetzentwurf des Justizministeriums sollen Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Rechtsverstöße melden oder offenlegen, künftig stärker vor Repressalien geschützt werden. Unternehmen ab 50 Beschäftigten sollen interne Meldestellen für Verstöße einrichten.
VDM Nord-West e.V.

Schutz von Hinweisgebern

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Ansprechpartner



Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) / Fachanwalt für Arbeitsrecht
FAX02306 20262-98
MAILskutta@vdmnw.de



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