Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Große Unternehmen sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, dafür zu sorgen, dass menschenrechts- und umweltbezogene Standards in ihren Lieferketten eingehalten werden. Dies hat auch Auswirkungen auf kleinere Unternehmen in der Lieferkette. Eine Handreichung des bvdm gibt Hinweise zum Umgang mit dem neuen Gesetz.

Informationsschreiben 15.02.2023

Anlage 1

Anlage 2