Bis Ende 2024 können Arbeitgeber Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen von bis zu 3.000 Euro steuerfrei an ihre Arbeitnehmer zahlen. Das Bundesfinanzministerium hat Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, in einem Fragen-Antwort-Katalog beantwortet.
Ab dem 26. Oktober 2022 sind Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber von bis zu 3.000 Euro steuerfrei. Die Druck- und Medienverbände stellen ihren Mitgliedern eine entsprechende Mustervereinbarung sowie ein FAQ-Papier der BDA zur Verfügung.