Telefonische Krankschreibung verlängert

Telefonische Krankschreibung verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderregelung, die die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen nach telefonischer Anamnese ermöglicht, bis zum 31. März 2023 verlängert.

Informationsschreiben (21.11.2022)