Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderregelung, die die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen nach telefonischer Anamnese ermöglicht, bis zum 31. März 2023 verlängert.
VDM Nord-West e.V.

Telefonische Krankschreibung verlängert

Telefonische Krankschreibung verlängert