Finanzierung / Maßnahmen bei Liquiditätsengpässen / Steuern
Hilfsmaßnahmen / Schutzschirme
- Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert (20.01.2021)
Die Überbrückungshilfe III wird verbessert: Die Beantragung wird einfacher, die Förderung großzügiger und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels werden berücksichtigt. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert. Auf der Seite des BMF finden Sie die Änderungen im Detail sowie eine übersichtliche Grafik.
Vorlage des BMF:Vereinfachung und Verbesserung der wirtschaftlichen Hilfen im Rahmen der Überbrückungshilfe III (20.01.2021) Antragsfrist für November- und Dezemberhilfen sowie für Überbrückungshilfen II verlängert
Die Antragsfristen für die November- und Dezemberhilfen sowie die Überbrückungshilfen II wurden bis zum 30. April 2021 bzw. 31. März 2021 verlängert. Der zentrale Grund für die Verlängerung der Antragsfristen dürfte die aufgrund technischer Schwierigkeiten bzw. hoher bürokratischer Hürden bisher nur sehr langsame Auszahlung der Zuschüsse sein.
Informationsschreiben (18.01.2021)
Antragsfristen verlängert: Überbrückungshilfe II verlängert bis zum 31. März 2021 / Corona-November- und Dezemberhilfe verlängert bis zum 30. April 2021. Mehr Informationen- Dezemberhilfe: Zuschüsse können seit dem 23. Dezember 2020 beantragt werden
Seit dem 23. Dezember 2020 können Unternehmen und Selbstständige, deren Geschäftstätigkeit auch im Dezember direkt, indirekt oder mittelbar vom Lockdown stark beeinträchtigt wurde, außerordentliche Wirtschaftshilfen beantragen. Informationsschreiben (04.01.2021) - Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen (13.12.2020)
Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember 2020 betroffen sind. Zusätzlich antragsberechtigt für den Zeitraum der Schließungsanordnungen sind:
1) Unternehmen, die im Dezember von den zusätzlichen Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind,
2) Unternehmen, die im neuen Jahr weiter von den am 28. Oktober bzw. den neu vereinbarten Schließungen betroffen sind,
3) und diejenigen Unternehmen, die zwar nicht geschlossen sind, aber auch im neuen Jahr erhebliche Umsatzeinbußen haben. Mehr Informationen auf der Seite des BMF
BMF/BMWi:Hilfe für von den erweiterten Schließungen betroffene Unternehmen (verbesserte Überbrückungshilfe III)(12.12.2020)
Grafik "Schnelle Zuschüsse für jeden Corona-Monat": Übersicht über die Überbrückungshilfen und Wirtschaftshilfen (Dezember 2020) - Staatlicher Schutzschirm für Warenkreditversicherungen wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert:
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich Bundesregierung und Kreditversicherer auf eine Verlängerung des im April 2020 beschlossenen Schutzschirms für Lieferketten geeinigt. Dieser wird nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Informationsschreiben (10.12.2020) - Corona-Hilfen: Bund vereinfacht Beteiligungsfinanzierung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften
Die Rekapitalisierung von Corona-geschädigten kleinen und mittelständischen Unternehmen über Mittelständische Beteiligungsgesellschaften soll ab sofort vereinfacht werden. Das Ziel ist es, die Corona-bedingt unter Druck geratene Eigenkapitalaustattung der Unternehmen zu stärken. Informationsschreiben (01.12.2020)
Anlage:Informationsdokument der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften - Überbrückungs-/Wirtschaftshilfen:
grafische Übersicht des Bundesfinanzministeriums (30.11.2020)
Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Novemberhilfe und Dezemberhilfe (30.11.2020)
Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige (30.11.2020)
Schreiben BM Altmaier und BM Scholz: Gesamtpaket für zielgerichtete Corona-Wirtschaftshilfen (30.11.2020) - Antragsfrist beim Corona-Hilfsprogramm NEUSTART KULTUR für Verlage und Buchhandlungen verlängert: Verlage und Buchhandlungen können im Rahmen des für den Kultur- und Medienbereich aufgelegten Rettungspakets „NEUSTART KULTUR“ staatliche Zuschüsse beantragen. Nun wurde die Antragsfrist bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Informationsschreiben (10.11.2020)
- Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes verabschiedet
Informationsschreiben (21.09.2020).
Anlage 1: Gesetzentwurf (21.09.2020)
Anlage 2: Beschlussempfehlung für Recht und Verbraucherschutz (21.09.2020) - Aktualisiertes Hilfsdokument des ZDH: Praxistipp Corona-Dokumentation
Informationsschreiben (04.09.2020)
Anlage:ZDH „Praxistipp Corona-Dokumentation“ Staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerbereich
Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 in Schwierigkeiten geraten, können staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerbereich in Anspruch nehmen. Die EU-Kommission hat geregelt, dass diesen Unternehmen kein Verlust von Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer droht. Der Zoll hat nun entsprechende Hinweise in einem Merkblatt veröffentlicht. Details im Informationsschreiben (18.08.2020).Die Antragsplattform für die Überbrückungshilfe: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Neues Online-Verfahren für Entschädigungen bei Verdienstausfällen nach IfSG: Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt. Das Verfahren gilt für Entschädigungen sowohl bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot (§ 56 Abs. 1 IfSG) wie auch bei Schul- und Kitaschließungen (§ 56 Abs. 1a IfSG). Anträge können hier gestellt werden:www.ifsg-online.de (aus dem Verbandsgebiet sind bislang die Länder NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein beteiligt)
Infomationsschreiben zum Verdienstausfall wegen KInderbetreuung (07.05.2020)
Steuern / Umsatzsteuersenkung / Programme
- Verlängerung von unterschiedlichen steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen
Das Bundesfinanzministerium hat in Abstimmung mit den obersten Landesfinanzbehörden diverse steuerliche Erleichterungen, die ursprünglich bis zum Ende des Jahres 2020 gültig waren, verlängert.
Informationsschreiben (05.01.2021)
Anlage 1: Schreiben Steuerliche Maßnahmen
Anlage 2: Schreiben Fristverlängerung
Anlage 3: FAQ „Corona“ (Steuern) - Jahressteuergesetz 2020: Beschluss des Bundestages
Der Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen.
Informationsschreiben (18.12.2020)
Beschlussempfehlung und Bericht des Jahressteuergesetzes 2020 (10.12.2020) - 3. Aktualisierung: Fragen- und Antwortenkatalog zur befristeten Umsatzsteuersenkung ab dem 1. Juli 2020
Informationsschreiben (17.12.2020)
Fragen- und Antwortenkatalog des bvdm zur Umsatzsteuersenkung zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 (Stand 16.12.2020) - Aktuelle Informationen zu Steuerthemen:Jahressteuergesetz und Verlängerung steuerlicher Maßnahmen (10.12.2020)
- Aktualisiertes Anwendungsschreiben des BMF zur Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen sowie zu Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld (Stand 26. Okober 2020)
„FAQ Corona“ des BMF mit Hinweisen zur „Corona-Prämie“ (Stand 24. September 2020) - Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich NEUSTART KULTUR:
Mit 10 Millionen Euro unterstützt die Kulturstaatsministerin im Rahmen von NEUSTART KULTUR die Verlagsbranche. Informationen und Fördergrundsätze - Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz tritt am 1. Juli in Kraft
Informationsschreiben zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz (01.07.2020)
Gesetzesbeschluss Zweites Corona-Steuerhilfegesetz (29.06.2020)
KfW-Kredite
- KfW verlängert Corona-Hilfskreditprogramme bis zum 30. Juni 2021 und führt im 1. Quartal 2021 Kreditnehmerprüfungen beim KfW-Schnellkredit ein
Nachdem die Europäische Union den befristeten Rahmen für coronabedingte staatliche Beihilfen verlängert hat, hat nun auch die KfW-Bank die KfW-Sonderprogramme 2020 und den KfW-Schnellkredit bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Informationsschreiben (17.12.2020)
Website KfW-Corona-Hilfe - KfW-Coronahilfe: Ab sofort können auch Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten den KfW-Schnellkredit beantragen
Ab sofort können auch die sogenannten Kleinstunternehmen sowie Einzelunternehmer und Freiberufler den KfW-Schnellkredit beantragen. Die maximale Kredithöhe für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern beträgt hierbei 300.000 Euro. Die sonstigen Konditionen und Zugangsbedingungen bleiben weitestgehend unverändert.
Informationsschreiben (10.11.2020)
Anlage: Merkblatt KfW-Schnellkredit 2020 - KfW-Corona-Hilfen: Neues KfW-Merkblatt soll Unsicherheiten bei der Anwendung der Definition von „Unternehmen in Schwierigkeiten“ reduzieren
Informationsschreiben KfW-Corona-Hilfen (09.06.2020)
Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“ - Faktenblatt KfW Sonderprogramm 2020
- Verbesserungen bei den KfW-Kreditbedingungen ab dem 22. April 2020: Informationsschreiben (20.04.2020)
- KfW-Sofortkreditprogramm für den Mittelstand 15. April 2020 gestartet: Der Schnellkredit kann bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Aufgrund der hohen Kreditnachfrage und aus technischen Gründen könnte die Bearbeitung der Kreditanträge seitens der KfW-Bank allerdings einige Wochen dauern, sodass es möglich ist, dass die Hausbanken in Vorleistung gehen werden. Mehr Informationen (14.04.2020)
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021
Mit Rundschreiben vom 19. Januar 2021 teilt der GKV-Spitzenverband mit, dass die Voraussetzungen für das vereinfachte Stundungsverfahren für die Monate Januar und Februar 2021 verlängert werden. Das bedeutet, dass die Beiträge für die Monate Januar und Februar 2021 auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats März 2021 gestundet werden können.
Rundschreiben des GKV (19.01.2021)
Musterantrag Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für Dezember 2020: Für vom erweiterten "Shutdown" betroffene Arbeitgeber können die Sozialversicherungsbeiträge für Dezember 2020 bis zum Januar 2021 gestundet werden.
Informationsschreiben (18.12.2020)
Anlage 1: Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes (17.12.2020)
Anlage 2:Muster Antrag auf Stundung der GesamtsozialversicherungsbeiträgeStundung von Sozialversicherungsbeiträgen für November 2020: Für vom Teil-Shutdown betroffene Arbeitgeber besteht die Möglichkeit zur erleichterten Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für November 2020.
Informationsschreiben (18.11.2020)
Alange 1:Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes (17.11.2020)
Anlage 2:Muster Antrag auf Stundung der GesamtsozialversicherungsbeiträgeÜberblick über aktuellen Stand, Klärung offener Einzelfragen und Forderung nach Verlängerung: Informationsschreiben (15.04.2020)
Praxisprobleme bei der Stundung von SV-Beiträgen: Informationsschreiben (02.04.2020)
- GKV (03.04.2020): FAQ - Fragen und Antworten zum vereinfachten Stundungsverfahren
Beratung zu Bürgschaften / Krediten
Die Bürgschaftsbanken stützen Unternehmen in der aktuellen Kisensituation mit Finanzierungshilfen zum Schließen von Liquiditätslücken. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der benötigten Unterlagen, alle Informationen dazu finden Sie hier.
Sonderzahlungen
Arbeitgeber können Beschäftigten anlässlich der Corona-Krise im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfreie Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € gewähren. Mehr Details im Informationsschreiben (14.04.2020) sowie im Schreiben des BMF (09.04.2020).
Sonderzahlungen steuerfrei:Covid-19-bedingte Steuerfreiheit von Sonderzahlungen in Höhe von bis zu 1.500 Euro (03.04.2020)