Finanzierung / Maßnahmen bei Liquiditätsengpässen / Steuern
Hilfsmaßnahmen / Schutzschirme
- Corona-Wirtschaftshilfen: Fristverlängerung bei Einreichung der Schlussabrechnung
Aufgrund der zahlreichen Inanspruchnahmen der Corona-Hilfsprogramme entstehen bei den zuständigen Bewilligungsstellen und Prüfern hohe Arbeitsbelastungen. Bund und Länder haben sich daher auf eine Fristverlängerung bei der Einreichung der Schlussabrechnung für Corona-Überbrückungsprogramme bis zum 30. Juni 2023 geeinigt.
Informationsschreiben (25.08.2022)
Anlage: Antrags- und Abrechnungsfristen (25.08.2022) - Corona-Wirtschaftshilfen: Verlängerte Überbrückungshilfen IV können ab sofort beantragt werden
Seit Anfang April 2022 ist es möglich, Erst- und Änderungsanträge zur Beantragung der bis Ende Juni verlängerten Überbrückungshilfen IV zu stellen. Anträge können aus beihilferechtlichen Gründen derzeit nur bis zum 15. Juni gestellt werden.
Informationsschreiben (07.04.2022) - Corona-Wirtschaftshilfen: Überbrückungshilfe IV wird bis Ende Juni 2022 verlängert
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben bekannt gegeben, dass der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfen IV bis Ende Juni 2022 ausgedehnt werden wird.
Informationsschreiben (22.02.2022) - Überbrückungshilfe IV: Sonderregelung bezüglich freiwilliger Betriebsschließungen wird bis Ende Februar 2022 verlängert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mitgeteilt, dass die Sonderregelung für freiwillige Betriebsschließungen aufgrund von Unwirtschaftlichkeit bis Ende Februar 2022 verlängert werden soll. Informationsschreiben (28.01.2022) - KfW-Corona-Hilfsprogramm: Antragsfristen für KfW-Hilfskredite werden bis zum 30. April 2022 verlängert / Kreditobergrenzen werden angehoben
Informationsschreiben (14.12.2021) Die Antragsplattform für die Überbrückungshilfe: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Steuern / Umsatzsteuersenkung / Programme
- Erneute Verlängerung diverser steuerlicher Corona-Hilfsmaßnahmen
Aufgrund der unvermindert anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise hat das Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit den obersten Landesfinanzbehörden unterschiedliche steuerliche Erleichterungen bis Ende Juni bzw. Ende September 2022 verlängert.
Informationsschreiben (03.02.2022)
Anlage BMF-Schreiben - Verschiebung von Ordnungsgeldverfahren für verspätet veröffentlichte Jahresabschlüsse
Der jüngsten Mitteilung des Bundesamtes für Justiz zufolge soll bei einem Verstoß gegen die Offenlegungspflicht von Rechnungslegungsunterlagen zum Stichtag 31. Dezember 2021 gegen die betroffenen Unternehmen vor dem 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden. Diese Billigkeitsregelung gilt somit nur temporär.
Informationsschreiben (12.01.2022) - Verlängerung von unterschiedlichen steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen bis Ende März 2022
Informationsschreiben (15.12.2021)
Anlage BMF-Schreiben - Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2022
Schreiben des BMF
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Februar bis April 2022
Für die Monate Februar bis April 2022 besteht für Unternehmen wieder die Möglichkeit der erleichterten Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, nachdem diese Möglichkeit zunächst im Juni 2021 endete. Informationsschreiben (22.02.2022)
Anlage 1: Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes
Anlage 2: Muster eines Antrags
KfW-Kredite
- KfW verlängert Hilfskreditsonderprogramme bis zum Ende des Jahres 2021 und erhöht zum 1. April 2021 die Kreditobergrenze: Angesichts der anhaltenden Belastung der Wirtschaft durch die coronabedingten Einschränkungsmaßnahmen haben die Bundesregierung und die KfW-Bank eine Verlängerung des KfW-Sonderprogramms (inklusive des Schnellkredits 2020) bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Außerdem werden ab dem 1. April 2021 die Kreditobergrenzen für die Corona-Hilfskredite der KfW-Bank angehoben. Dies betrifft auch den insbesondere für die KMU relevanten KfW-Schnellkredit. Informationsschreiben (29.03.2021)
Beratung zu Bürgschaften / Krediten
Die Bürgschaftsbanken stützen Unternehmen in der aktuellen Kisensituation mit Finanzierungshilfen zum Schließen von Liquiditätslücken. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der benötigten Unterlagen, alle Informationen dazu finden Sie hier.
Sonderzahlungen
Neu: Der Zeitraum für die Zuwendung steuerfreier Corona-Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1.500 Euro wird bis zum 31.03.2022 verlängert. Das Gesetz „Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz“ wurde am 8. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt die für die Arbeitgeber wichtige Verlängerung der Zahlungsfrist der steuer- und beitragsfreien „Corona-Prämie“ am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.