Gesundheits- & Arbeitsschutz
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel überarbeitet
Die am 20. August 2020 veröffentlichte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde überarbeitet und die aktuelle Fassung auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht. Schwerpunkt der Änderung sind aktuelle Erkenntnisse und Informationen zur Lüftung in Innenräumen. Die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, deren Bekanntmachung im gemeinsamen Ministerialblatt noch aussteht und mit Zeitpunkt der Veröffentlichung dort in Kraft treten wird, kann auf den Seiten der BauA heruntergeladen werden (Version Dezember 2020).Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten
Das Bundesarbeitsministerium hat eine aktualisierte Arbeitsmedizinische Empfehlung zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten im Rahmen der SARS-CoV-2-Epidemie veröffentlicht.
Informationsschreiben (10.12.2020)
Anlage
Arbeitsmedizinische Empfehlung (Publikation auf der Website des BMAS)Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte sich auf eine bis zum 31. Dezember 2020 befristete Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Diese Möglichkeit der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit wird bis zum 31. März 2021 verlängert.
Pressemitteilung des G-BA (03.12.2020)
Informationsschreiben (04.12.2020)Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) vom 30. November 2020
FAQ zur Arbeitsschutzregel: Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Konkretisierung des Arbeitsschutzstandards ist seit dem 20. August 2020 in Kraft.
Im Zuge der Veranstaltung infoKompakt: Die Arbeitsschutzregel 2020, die die Verbände Druck und Medien mit einer Referentin der Berufsgenossenschaft Energie Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) am 27. August 2020 durchgeführt haben, sind bislang einige spezifische Fragen offengeblieben. Diese und die Antworten der BG ETEM werden in dem vorliegenden Dokument zusammengefasst. FAQ zur Arbeitsschutzregel (Stand: 2. November 2020)Betriebsunterstützende Unterlagen zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zur Konkretisierung von Arbeitsschutzstandards ist seit dem 20. August 2020 in Kraft. Die in der infoKompakt-Veranstaltung am 27.08.2020 präsentierten Verpflichtungen, die für Druck- und Medienunternehmen daraus resultieren, umfassen technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Betriebsunterstützende Informationen stehen hier zur Verfügung:
Mehr Informationen im Schreiben vom 01.09.2020
Anlage 1 Ministerialblatt
Anlage 2 Präsentationsfolien vom 27.08.2020 (nur für Mitglieder)Neue Arbeitsschutzregel 2020
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel kann bei der BAuA abgerufen werden:www.baua.de/SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Mehr Informationen im Schreiben vom 13.08.2020- Betrieblicher Arbeitsschutz in der Corona-Krise
Die Corona-Krise geht für viele Betriebe mit organisatorischen und wirtschaftlichen Herausforderungen einher. Zudem bestehen neue Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz. Eine von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beauftragte Betriebsbefragung zeigt, dass der Arbeits- und Infektionsschutz in der Corona-Krise eine hohe Bedeutung hat.
Ergebnisse der Befragung (PDF) mit Kontaktdaten Ihres Beraters zum Thema Arbeitsschutz
Hier geht es zur Website mit den Ergebnissen. - Merkblatt: SARS-CoV-2 Ausbrüche in Unternehmen (PDF) mit Verlinkungen zu den Seiten der Gesundheitsämter und weiteren Infoseiten
- Covid-19-Ausbruch im Betrieb – und dann?
Übersicht über Maßnahmen mit Kontaktdaten der bezirklichen Ansprechpartner in Hamburg Konkretisierungen zur infektionsschutzgerechten Belüftung von Arbeitsstätten: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin haben die Empfehlung der Bundesregierung zum infektionsschutzgerechten Lüften konkretisiert bzw. ergänzt.
Details im Informationsschreiben (07.10.2020)
Anlage: DGUV-Publikation FBVW-502 „SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen“
Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften
Empfehlung auf der Seite des BMAS
Mehr Informationen im Schreiben vom 24.09.2020
Anlage Empfehlung der Bundesregierung Infektionsschutzgerechtes Lüften- Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus:
Weitere Arbeitsschutz-Konkretisierungen von der BG ETEM für Druck- und Medienbetriebe: Informationsschreiben 27.05.2020
Informationsschreiben BG ETEM konkretisiert SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für Druck- und Medienbetriebe (24.04.2020): PDF zum Download
Informationsschreiben Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus (17.04.2020):PDF zum Download
Bundesarbeitsminister Heil stellt Arbeitsschutzstandard COVID 19 vor (16.04.2020)
Fassung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards (am 16.04.2020 innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und vom Kabinett als Empfehlung beschlossen) oder PDF zum Download
Informationen und Hotline der BG ETEM - DGUV hat "Landkarte der Unterstützenden" im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention veröffentlicht: Eine Information für Aufsichtspersonen und weitere Präventionsfachkräfte über die Unterstützungsleistungen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention ausgewählter Sozialleistungsträger DGUV Information (PDF)
- Merkblatt: Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)
- Pandemie-Handlungshilfen für Betriebe: Grundsätzliche Verhaltensregeln zur Vermeidung der Ausbreitung der Viren