Roadmap zur CO2-Reduktion in der Druckindustrie

Eine europaweit einheitliche „Roadmap zur CO2-Berechnung, CO2-Reduzierung und CO2-Kompensation in der Druckindustrie“ wird zur Grundlage der im Pariser Abkommen vereinbarten CO2-Neutralität. 

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) hatte sich dafür stark gemacht, die Zielstellungen seiner Klimainitiative auf europäische Ebene zu heben und auszubauen. Vorgestellt wurde der Fahrplan beim infoKompakt „EU-Roadmap zur CO2-Reduktion in der Druckindustrie“ am 23. Mai 2022.

Roadmap zur CO2-Berechnung, CO2-Reduzierung und CO2-Kompensation in der Druckindustrie

Roadmap (Deutsch)

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Präsentation infoKompakt zur Roadmap

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Roadmap (Englisch)

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Zur Kalkulation und Darstellung des CO2-Fußabdrucks von Druckerzeugnissen verfügt die deutsche Druckindustrie über ein solides und EU-weit harmonisiertes Instrument: den CO2-Rechner der Klimainitiative der Druck- und Medienverbände. Dieser Rechner basiert auf den drei Bereichen (Scopes 1+2+3) des internationalen Treibhausgasprotokolls (GHG-Protocol) und identifiziert 13 entscheidende Parameter, die zusammen 95 Prozent der CO2-Emissionen der Produktion eines Druckprodukts abdecken.

Nun wurden mit der „Roadmap zur CO2-Berechnung, CO2-Reduzierung und CO2-Kompensation in der Druckindustrie“ europaweit weitere wichtige Schwerpunkte gesetzt. So gilt es zukünftig, noch konsequenter Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen ein- und umzusetzen und damit nachweislich energie- und CO2-optimierte Druckerzeugnisse auf den Markt zu bringen. „CO2-Kompensationen allein sind nicht nachhaltig genug“, begründet Julia Rohmann, Umweltreferentin des bvdm, den europaweiten Vorstoß, „wir müssen das Potenzial zur Reduzierung der CO2-Emissionen vollständig ausschöpfen, also die Vermeidung von Emissionen in den Mittelpunkt stellen. Das wird im Rahmen der Klimadebatte für das Image von Druckprodukten immer wichtiger und eine entscheidende Rolle hinsichtlich der EU-Taxonomie spielen.“ Diese Verordnung sowie die zugehörigen delegierten Rechtsakte legen u.a. fest, unter welchen Bedingungen Wirtschaftstätigkeiten bestimmter Branchen als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. 

Ansprechpartner

Portraitbild von  Julia Rohmann
Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit