Abschaltung des Portals „sv.net“ zum 29. Februar 2024 und Hinweise zur Registrierung beim neuen „SV-Meldeportal“

Für die Sozialversicherungsträger besteht nach § 95a SGB IV die gesetzliche Pflicht, Arbeitgebern eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Bislang ermöglicht das Portal „sv.net“ die digitale Meldung an die Sozialversicherungen. Dieses wird nun zum 29. Februar 2024 abgeschaltet und ab dem 1. März 2024 durch das neue „SV-Meldeportal“ abgelöst.

Die bisherigen Daten aus „sv.net“ werden nicht automatisch in das neue „SV-Meldeportal“ übertragen. Weil die Registrierung im „SV-Meldeportal“ einige Zeit in Anspruch nehmen kann, wird empfohlen, die Registrierung im „SV-Meldeportal“ rechtzeitig zu beginnen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass sozialversicherungsrechtlich erforderliche Meldungen möglicherweise nicht oder verspätet erfolgen und notwendige Bescheinigungen nicht rechtzeitig erhalten werden können.

Insbesondere bei Großunternehmen und Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten kann die Erstellung des erforderlichen ELSTER-Zertifikats und das Anlegen mehrerer Betriebsnummern langwierig sein.

Weitere Informationen für eine erfolgreiche Nutzung des SV-Meldeportals für Arbeitgeber mit vielen nützlichen Links und FAQ ist auf der Website der BDA zu finden und wird laufend aktualisiert.