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Online-AU per Klick: Warum digitale Krankschreibungen oft keine Gültigkeit haben

Rechtliche Risiken und aktuelle Warnungen

Digitale Krankschreibungen per Mausklick – schnell, bequem, aber auch rechtlich umstritten. Immer mehr Anbieter werben mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die ohne ärztlichen Kontakt ausgestellt werden. Dabei nutzen sie Online-Formulare oder sogenannte Click-Through-Anamnesen. Arbeitgeber sollten Maßnahmen ergreifen, um nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufzudecken und ggf. anzuzweifeln.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Verschiedene Plattformen bieten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ohne Arztgespräch an. Dabei werden im Anschluss an ein Click-Through-Verfahren zur „Anamnese“ AU-Bescheinigungen ausgestellt. Eine solche AU entspricht grundsätzlich nicht deutschem Recht, nach dem ein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist, und kann deshalb auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin auslösen. 

Grundsätzlich können die Beschäftigten entscheiden, welche Ärztinnen und Ärzte sie für eine Krankschreibung konsultieren. Diese müssen auch nicht an der kassenärztlichen bzw. vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen; ärztliche Bescheinigungen im Sinne des § 5 Abs. 1 EFZG können auch von privatärztlich Tätigen ausgestellt werden. Es muss sich allerdings um approbierte Ärztinnen und Ärzte handeln. Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland ist gemäß § 2 Bundesärzteordnung nur mit einer gültigen Approbation oder Berufserlaubnis möglich. 

Die Landesärztekammern warnen vor den im Anschluss namentlich genannten Ärztinnen und Ärzten. Hierbei kann die jeweilige Ärztekammer jeweils nur angeben, dass keine Mitgliedschaft in der eigenen Kammer besteht. 

Unter folgenden Namen werden möglicherweise nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausgestellt: 

Ärztinnen und Ärzte: 

  • Ahmad Abdullah 
  • Hina Alber 
  • Dr. med. Haresh Kumar 
  • Dr. Klaus Mendoza 
  • Dr. T. Mueller 
  • Dr. Muneer 
  • Masroor Umar 
  • Samueel Zubair 
  • Hassan Zuberi

Folgende Onlineanbieter sind in diesem Zusammenhang in Erscheinung getreten:  

Internetseiten: 

  • dransay.com 
  • au-schein.de 
  • medicare-au.de (inzwischen offline) 
  • medly-au.com (Nachfolger von medicare-au.de) 
  • medschein.com

Für Fragen steht Ihnen unser Juristenteam gern zur Verfügung. 

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