
Event-Informationen
EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten zielt darauf ab, die weltweite Entwaldung wirksam zu bekämpfen. Ab dem 30. Dezember 2025 dürfen bestimmte Rohstoffe sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nur noch in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Auch Druckerzeugnisse auf Holzbasis fallen unter die Verordnung. Sie gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Jahresumsatz, allerdings gelten für KMU der nachgelagerten Lieferkette vereinfachte Sorgfaltspflichten.
Zentraler Bestandteil der Verordnung ist die Sorgfaltserklärung gegenüber dem EU-Informationssystem „Traces“. Darin müssen verpflichtete Unternehmen bestätigen, dass die Rohstoffe:
- im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands stehen,
- unter Wahrung grundlegender Menschenrechte produziert wurden und
- entwaldungsfrei und waldschädigungsfrei sind.
Entlang der Lieferkette müssen die zum Nachweis der Einhaltung der EUDR notwendigen Informationen weitergegeben werden. Bis Ende des Jahres müssen daher alle Druckereien die Datenweitergabe mit ihren Lieferanten und Kunden klären.
infoKompakt „Entwaldungsfreie Druckprodukte“ August 2025
Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständiger Überwachungsbehörde informiert der BVDM über die Pflichten, die beim Inverkehrbringen von Druckprodukten eingehalten werden müssen. Ferner besteht Gelegenheit, im Rahmen der Veranstaltung konkrete Fragen bezüglich der Umsetzung durch die Betriebe der Druckindustrie und ihre Kunden zu stellen.
Der BVDM bietet ferner zwei externen Software-Anbietern die Gelegenheit, ihre Angebote zur Unterstützung betroffener Unternehmen vorzustellen.
Agenda
Programm
Begrüßung und Einführung in die EUDR
Julia Rohmann und Sabine Dresbach vom Bundesverband Druck und Medien führen in die Thematik ein und erläutern, welche Vorbereitungs- und Umsetzungsschritte seitens des europäischen und deutschen Gesetzgebers noch ausstehen.
Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung in der Druckindustrie
Dr. Andreas Schäfer gibt einen Überblick über die sich aus Sicht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ergebenden Verpflichtungen für Unternehmen der Druckindustrie sowie deren Lieferanten, Kunden und Auftraggeber.
Fragen und Antworten
Es besteht Gelegenheit, konkrete Fragen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten in der betrieblichen Praxis zu diskutieren.
Vorstellung: Angebote von Software-Lösungen
Im Rahmen des infoKompakt werden voraussichtlich zwei Software-Anbietern ihre Lösungen vorstellen, mit Hilfe derer Unternehmen die Einhaltung der EUDR sicherstellen können. Ein Software-Anbieter ist die Verso GmbH. Weitere Details dazu folgen in Kürze.
Moderation: Sabine Dresbach und Julia Rohmann, BVDM
Die Referenten
Dr. Andreas Schäfer
Leiter des für die Umsetzung der Entwaldungsverordnung zuständigen Referats 411 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Philipp Strauß
Sustainability and Compliance Expert bei der Verso GmbH