Allgemeine Geschäftsbedingungen Akademie

1. Vorbemerkung
Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen, werden Veranstaltungen ausschließlich zu den nachfolgenden Teilnahmebedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung durchgeführt.
Alle Veranstaltungen (Seminare zur Aus- und Weiterbildung, sowie zur Managementqualifizierung) werden von der Akademie Druck + Medien Nord-West e.V. oder der Verband Druck und Medien Nord-West Beratung GmbH angeboten. Wer von den beiden Vertragspartner ist, ergibt sich aus den Angaben zum jeweiligen Seminar.
Der Vertragspartner wird im Folgenden „Veranstalter“ genannt.
Veranstaltungsorte sind, wenn nicht anders angegeben, Düsseldorf, Hamburg oder Lünen. Falls sich diesbezüglich Änderungen ergeben, so werden diese umgehend mitgeteilt. Die Veranstaltungen stehen grundsätzlich jedem Interessenten offen; ausgenommen sind geschlossene, firmeninterne oder Seminare mit besonderen Voraussetzungen.

2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder via Internet beim betreffenden Veranstalter.
Mit Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
Nach Anmeldung via Internet erfolgt eine Zugangsbestätigung über den Erhalt der Anmeldung. Die Anmeldung wird erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter für beide Teile verbindlich. Die Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt nach ihrem zeitlichen Eingang.
Die Veranstaltungen finden nur bei ausreichender Teilnehmeranzahl statt; eine evtl. Absage der Veranstaltung erfolgt mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in EURO.
Nach § 4 Abs. 22 UStG sind die Preise der Akademie für Auszubildendenkurse und Weiterbildungsveranstaltungen mehrwertsteuerfrei.
Die von der Verband Druck und Medien Nord-West Beratung GmbH angebotenen Veranstaltungen sind mehrwertsteuerpflichtig. Es gilt der jeweils aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuersatz.
Der jeweilige Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig.
Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung oder der gänzliche Nichtantritt berechtigen nicht zur Preisminderung.
Die Kosten für Übernachtungen von Auszubildenden aus Mitgliedsbetrieben des VDM Nord-West werden dem Anmeldenden in Rechnung gestellt und sind sofort ohne jeden Abzug fällig. Dies gilt auch für den Fall der Nichtinanspruchnahme der Übernachtungsmöglichkeit.

4. Abmeldungen
Abmeldungen müssen schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen.
Bei Abmeldungen von Weiterbildungsveranstaltungen oder Managementqualifizierungen sind ab dem Datum der Seminarbestätigung 50 %, ab einer Woche vor Seminarbeginn 75% des Seminarpreises zu zahlen. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag (bzw. einer nur zeitweisen Teilnahme bei mehreren Veranstaltungstagen) fallen 100 % an.

5. Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter ist berechtigt, bei nicht Erreichen der von ihm festgelegten Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder unvorhergesehener Verhinderung des Dozenten, Veranstaltungen abzusagen. In einem solchen Fall erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung an den Teilnehmer. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet, soweit nicht im gegenseitigen Einvernehmen ein Ersatztermin vereinbart werden kann.

6. Haftung
Der Veranstalter haftet für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
Der Veranstalter haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte. Eine Haftung ist insoweit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung der Veranstalter ausgeschlossen.

7. Veranstaltungsunterlagen
Das Urheberecht an den Veranstaltungsunterlagen liegt beim Veranstalter oder, sofern entsprechend gekennzeichnet, dem jeweiligen Autor oder Hersteller.
Die Vervielfältigung, Übersetzung, Reproduktion oder Veröffentlichung, auch von Teilen, auch in digitaler Form, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

8. Datenerfassung
Der Teilnehmer oder anmeldende Betrieb willigt ein, dass persönliche Daten vom Veranstalter gespeichert werden. Sofern Daten für Zwecke der Werbung und Statistik verwendet werden, geschieht dies nur in allgemeiner, anonymisierter Form.
Der Teilnehmer oder anmeldende Betrieb kann die Einwilligung jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen.

9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Anmeldende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Dortmund. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.