KI-Kompetenzaufbau nach Art. 4 KI-Verordnung

12.11.2025
15:00 - 17:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Lünen

Die Integration von KI in die Arbeitswelt verspricht Zeitersparnis und eine optimale Ressourcennutzung. Die EU-KI-Verordnung (KI-VO/AI Act) ist das erste Gesetz weltweit, das KI-Systeme umfassend reguliert. Abhängig vom jeweiligen Risikoprofil sind schrittweise neue KI-Compliance-Anforderungen zu beachten. 

Inhalte:

  • KI - Was kann KI: Arbeitshilfe vs. Halluzination
  • Risikoklassifikation nach der KI-VO
  • Wesentliche Pflichten nach der KI-VO

Seminarziel:

Ziel des Seminars ist es, praxisnah und verständlich die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Risiken rund um KI zu erläutern. Ein besonderer Fokus liegt auf der sogenannten generativen KI, die in der Lage ist, eigenständig Texte zu erstellen. 

  • Verbotene KI und Hochrisiko-KI erkennen
  • Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI
  • Transparenzpflichten kennen
  • Datenschutzrisiken vermeiden

Die Seminare werden in Kooperation mit den Spezialisten für Datenschutz- und Informationssicherheit der AGOR AG durchgeführt. 

Referenten:

 Peter Skutta
Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht
02306 20262-98
 Dominik Große Schönepauck, LL.M.
Dominik Große Schönepauck, LL.M.
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
02306 20262-98
Zur Anmeldung

Anmeldeschluss

28.10.2025

Veranstalter

Verband Druck und Medien Akademie Nord-West e.V.

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen, die sich mit der Nutzung von KI-Systemen befassen

Seminarnummer

2025_FS_006

Preise

Mitglieder 99 €

Nichtmitglieder 129 €

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Ihr Ansprechpartner

 Stephanie Sittko
Stephanie Sittko
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