Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Zum 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Auch wenn sich die darin enthaltenen neuen Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards an große Unternehmen richten, hat das Gesetz mittelbar auch Auswirkungen auf Unternehmen unterhalb des Schwellenwertes von 3.000 Arbeitnehmern (bzw. 1.000 ab 2024).

Ferner droht eine weitere Verschärfung durch EU-Recht: Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission ihren Richtlinienvorschlag zur „Corporate Sustainability Due Diligence“ vorgelegt. Dieser geht an vielen Punkten über das deutsche Gesetz hinaus und erfasst insbesondere auch kleinere Unternehmen. Der bvdm wird das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten und die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen.

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Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
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