Rechtsberatung
Betriebsratswahlen 2026: Hinweise zu aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Durchführung der Betriebsratswahlen
unternehmer nrw informiert: Im Frühjahr 2026 stehen erneut Betriebsratswahlen an – digitale Online-Wahlen bleiben mangels gesetzlicher Grundlage weiterhin ausgeschlossen. Zugleich prägen aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, etwa zur Wahlberechtigung von Matrix-Führungskräften und zu den Grenzen der Briefwahl, die Praxis maßgeblich. Die beigefügte Ausarbeitung gibt einen kompakten Überblick über rechtliche Neuerungen, typische Fehlerquellen sowie zentrale Fragen wie Geschlechterquote und Einordnung leitender Angestellter.
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