Sozialpolitik
Berufsgenossenschaft
BG ETEM: Neuer Gefahrtarif ab 1. Januar 2027 – infoKompakt des BVDM
T+F 18/2026, SP 11/2026
In regelmäßigen Abständen überprüft und überarbeitet die BG ETEM die Gefahrklassen, die Bestandteil des Gefahrtarifs sind. Diese bilden zusammen mit anderen Faktoren die Grundlage für die Beiträge zur BG ETEM. Mit Wirkung zum 1. Januar 2027 wird es zu Änderungen im Gefahrtarif kommen, die voraussichtlich zu einem Anstieg der Beiträge für Druckbetriebe an die BG ETEM führen werden. In einem infoKompakt am 1. Juli 2026 wird der BVDM über die Neuerungen informieren.
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Ansprechpartner

Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht