Sozialpolitik
Wirtschaftsrecht

Elektronische Rechnung: Empfangspflicht für Unternehmen ab 1. Januar 2025

SP 36/2024

Ab kommendem Jahr müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen, sog. E-Rechnungen, empfangen können. Für die Erstellung von E-Rechnungen gelten noch Übergangsvorschriften bis längstens Ende 2027. Betriebe müssen daher dafür sorgen, dass sie technisch in der Lage sind, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

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Dominik Große Schönepauck, LL.M.
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)