Sozialpolitik

Elektronischer Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern: Verlängerung der Übergangsfrist für „sv.net“

SP 03/2024

Seit Oktober 2023 steht mit dem „SV-Meldeportal“ ein neues System zum elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern zur Verfügung. Das bisherige System „sv.net“ sollte übergangsweise nur bis 29. Februar 2024 eingeschränkt nutzbar sein. Diese Übergangsfrist wurde nun verlängert.

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Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht