Umwelt und Nachhaltigkeit
Wirtschaftsrecht

EU-Leitlinien zur Produktsicherheitsverordnung

RE 01/2026, T+F 03/2026

Die europäische Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024. Die EU-Kommission hat im November 2025 Leitlinien zur Anwendung der neuen Regelungen veröffentlicht. Eine der wesentlichen Neuerungen der GPSR war, dass Unternehmen für Verbraucherprodukte eine technische Dokumentation sowie eine Risikoanalyse vornehmen müssen. Der BVDM stellte hierzu bereits im Dezember 2024 einen Leitfaden zur GPSR und ein Muster für die Risikoanalyse zur Verfügung.

Ansprechpartner

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Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit
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