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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Bundesregierung beschließt marginale Änderungen

SP 30/2025, T+F 28/2025

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschlossen. Anders als angekündigt, wird das Gesetz nicht abgeschafft, sondern nur geringfügig geändert.

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Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit
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Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht