Arbeitsrecht
Rechtsberatung
Mindestlohn steigt 2026 und 2027 – Auswirkungen auf geringfügige Beschäftigung und Übergangsbereich
unternehmer nrw informiert: Mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland festgelegt: Ab 1. Januar 2026: 13,90 Euro brutto je Stunde Ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro brutto je Stunde Diese Anpassung wirkt sich auch auf die Entgeltgrenzen für geringfügige Beschäftigungen und den Übergangsbereich aus.
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