Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU vereinfacht ESRS und entlastet Unternehmen
Die Europäische Kommission hat die überarbeiteten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sowie einen freiwilligen Berichtsstandard für Unternehmen verabschiedet, die nicht unter die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Die Änderungen sind Bestandteil des Omnibus-I-Pakets, mit dem die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfacht und der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen verkleinert werden soll.
Benutzeranmeldung
Passwort vergessen?Ansprechpartner

Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht

Daniela Scheuer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dominik Große Schönepauck, LL.M.
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Jan Kröger
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht