Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU vereinfacht ESRS und entlastet Unternehmen

Die Europäische Kommission hat die überarbeiteten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sowie einen freiwilligen Berichtsstandard für Unternehmen verabschiedet, die nicht unter die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Die Änderungen sind Bestandteil des Omnibus-I-Pakets, mit dem die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfacht und der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen verkleinert werden soll.

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