Arbeitsrecht
Rechtsberatung

Schwerbehinderung im Stellenbesetzungsverfahren – Ausarbeitung von unternehmer nrw

unternehmer nrw informiert: Das Arbeits- und Sozialrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen. Diese greifen nicht erst im laufenden Arbeitsverhältnis, sondern bereits bei der Planung und Besetzung freier Stellen. Arbeitgeber müssen schon im Bewerbungsverfahren verschiedene gesetzliche Vorgaben beachten – Verstöße können Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auslösen.

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