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Neue Regeln für Umweltwerbung: Was Druckereien jetzt ändern müssen

RE 11/2026, T+F 29/2026

Wer Druckprodukte mit „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ bewirbt, muss ab dem 27. September 2026 mit Abmahnungen rechnen. Betroffen ist auch bereits produzierte Ware – eine Abverkaufsfrist gibt es nicht. Wie weit die Verantwortung der Druckerei reicht, wenn der Auftraggeber die Aussage vorgibt, und welche Aussagen und Papierbezeichnungen noch zulässig sind, beantwortet der aktualisierte FAQ-Leitfaden des BVDM – neben zahlreichen weiteren Themen.

Ansprechpartner

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Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit
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Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Jan Kröger
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Daniela Scheuer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Dominik Große Schönepauck, LL.M.
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)