Rechtsberatung
Stufe 2 der KI-Verordnung findet Anwendung: Das ist neu seit dem 2. August 2025
Seit dem 1. August 2024 ist die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) in Kraft. Sie ist insbesondere auf die potenziellen Risiken von KI für die Gesundheit, die Sicherheit und die Grundrechte der EU-Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet. Die KI-Verordnung kommt stufenweise zur Anwendung. Bereits seit dem 2. Februar 2025 (Stufe 1) müssen Arbeitgeber einige Pflichten aus der KI-Verordnung – wie z. B. die Schulungspflicht aus Art.4 KI-VO - beachten. Ab dem 1. August 2026 wird sie in vollem Umfang anwendbar sein. Seit dem 2. August 2025 sind mit Anwendungsstufe 2 weitere Anwendungsbereiche hinzugekommen.
Benutzeranmeldung
Passwort vergessen?Ansprechpartner

Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht

Alexandra Braun
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Daniela Scheuer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Jan Kröger
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dominik Große Schönepauck, LL.M.
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)