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Rechtsberatung

Aushangpflichtige Gesetze

Übersicht der wichtigsten Gesetze

Jedes Unternehmen, das Mitarbeitende beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Gesetze und Rechtsvorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen (z.B. durch einen Aushang). Die Aushangpflicht betrifft grundsätzlich Arbeitnehmerschutzgesetze, die die Mitarbeitenden bekannt gemacht werden sollen.

Jedes Unternehmen, das Mitarbeitende beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Gesetze und Rechtsvorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen (z.B. durch einen Aushang). Die Aushangpflicht betrifft grundsätzlich Arbeitnehmerschutzgesetze, die die Mitarbeitenden bekannt gemacht werden sollen.

Ziel der Aushangpflicht ist es, die Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Auszuhängen sind daher vom Arbeitgeber nur die Gesetze, in dessen Schutzbereich die jeweiligen Arbeitnehmer fallen. Das ist wiederum von der konkreten Arbeitsweise des Unternehmens abhängig. So muss beispielsweise das Mutterschutzgesetz nur ausgehangen werden, wenn regelmäßig mehr als drei Frauen im Betrieb beschäftigt sind.

Wird ein aushangpflichtiges Gesetz erheblich geändert, muss der Arbeitgeber die neue Fassung des ganzen Gesetzes aushängen bzw. auslegen. Kommt ein Unternehmer seinen Aushangpflichten nicht nach, können in einigen Fällen Bußgelder drohen.

Wir haben für Sie eine übersichtliche Liste der wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze zusammengestellt.

Diese finden Sie hier zum Download: Übersicht Auswahl aushangpflichtiger Gesetze

Tipp: Verschiedene Buchverlage bieten eine Sammlung der aushangpflichtigen Gesetze in Taschenbuchformat an. Einige Ausgaben sind bereits zum Aufhängen gelocht. Aufgrund verschiedener Änderungen bei den Aushangpflichtigen Gesetzen ist im Verlag der GDA eine aktualisierte Printausgabe der Aushangpflichtigen Gesetze 2023 erschienen.

Aushangpflichtige Gesetze 2023

Rainer Huke / Christian Lepping

Aktualisierte 15. Auflage | Stand: Juli 2023

11,90 Euro je Exemplar

Im Bereich der zusätzlich zum Aushang geeigneten Gesetze wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das im Juli 2023 in Kraft getreten ist, neu in die Sammlung aufgenommen. In Umsetzung des HinSchG wurde in § 17 ArbSchG eine Verweisung ergänzt. In Umsetzung der Regelungen zur Entsendung von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts hat es Änderungen und Ergänzungen in den §§ 16 bis 19 und 21 MiLoG gegeben. Eine Online-Bestellung ist über die Website www.arbeitgeberbibliothek.de möglich.

Die Printausgabe kann auch im praktischen Fortsetzungsbezug erworben werden. Hierzu werden im Falle der Bestellung jährlich Neuauflagen automatisch mit entsprechender Rechnung zugeschickt.