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Bundeskabinett beschließt Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023
SP 03/2023,T+F 05/2023
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig zum 2. Februar 2023 aufzuheben.
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Ansprechpartner

             Peter Skutta
        
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht


             Stefan Brunken
        
Berater Arbeitssicherheit / 
Umwelt & Nachhaltigkeit
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