Wirtschaftsrecht
EU-Konsultation zur Zahlungsverzugsverordnung – Ihre Meinung ist gefragt!
Re 14/2025
Die EU-Kommission hatte 2023 einen Entwurf für eine neue Zahlungsverzugsverordnung vorgelegt, die u. a. starre Zahlungsfristen von 30 Tagen vorsieht. Nun hat die Diskussion wieder Fahrt aufgenommen: Die EU-Kommission hat eine Konsultation zum Zahlungsverzug eingeleitet. Unternehmen können bis zum 25. September 2025 ihre Erfahrungen und Einschätzungen einbringen.
Benutzeranmeldung
Passwort vergessen?Ansprechpartner

Peter Skutta
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht

Alexandra Braun
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Jan Kröger
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht

Daniela Scheuer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dominik Große Schönepauck, LL.M.
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
