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                                    Umwelt und Nachhaltigkeit
                                
                            
Förderung für gewerbliches Schnellladen bis 1. November 2024 beantragen
Unternehmen können seit dem 3. Juni 2024 eine Förderung des Bundes-ministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten. Die Antragstellung ist noch bis einschließlich 1. November 2024 möglich. Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängli-che Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss.
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             Peter Skutta
        
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht


             Stefan Brunken
        
Berater Arbeitssicherheit / 
Umwelt & Nachhaltigkeit
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             Gerald Walther
        
Berater Management & Controlling / 
Nachhaltigkeit & Umwelt
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