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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Bundesregierung beschließt marginale Änderungen
SP 30/2025, T+F 28/2025
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschlossen. Anders als angekündigt, wird das Gesetz nicht abgeschafft, sondern nur geringfügig geändert.
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Ansprechpartner

             Peter Skutta
        
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht


             Stefan Brunken
        
Berater Arbeitssicherheit / 
Umwelt & Nachhaltigkeit
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             Gerald Walther
        
Berater Management & Controlling / 
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