Umwelt und Nachhaltigkeit
                                
                            
                                
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Neue BGH-Entscheidung zur Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"
Re 05/2024, T+F 15/2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung mit der Aussage „klimaneutral“ als irreführend untersagt, soweit nicht in der Werbung selber erläutert wird, ob die beworbene Klimaneutralität durch tatsächliche CO2-Einsparungen in der Herstellung des Produkts oder lediglich durch Kompensation erreicht wird (Urteil vom 27.06.2024 – I ZR 98/23). Der BVDM empfiehlt Druck- und Medienunternehmen ihr Marketing und ihre Werbung im Bereich Nachhaltigkeit anzupassen.
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